Die neue Meisterprämie für niedersächsische Handwerker/-innen!

Für alle Meisterschüler/-innen, die ab 01.08.2019 ihren handwerklichen Meistertitel erfolgreich bestehen und deren Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz in Niedersachsen liegt, haben einen Anspruch auf 4000€ Meisterprämie.
(beabsichtigt ist dies auch für das Jahr 2020).
Infos zur Antragstellung können bei der NBank unter: https://kundenportal.nbank.de/irj/portal abgerufen werden. Dort kann dann auch direkt der Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen auch hier:
www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Meisterprämie-im-Handwerk
- Aus dem "Meisterbafög" wird das "Aufstiegsbafög" ab August 2018
Nicht nur der zukünfige Meister kann gefördert werden, sondern jeder, der in seinem Job nach oben will und dazu zusätzlichen Schulungsbedarf hat, kann diese Förderung in Anspruch nehmen. Das muss nicht nur der Meister in Handwerk sein, auch andere Weiterbildungsmöglichkeiten sind förderfähig! Die genauen Vorraussetzungen finden Sie im Link!
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
- Bis zu 500 Euro Zuschuss für Ihre Weiterbildung!
Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen darf.
http://www.bildungspraemie.info/de/101.php
- Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Zum Beispiel der Bildungsgutschein mit der Möglichkeiten für die Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten; Leistungen zum Lebensunterhalt
- Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte. Es ermöglicht Absolventinnen und Absolventen beruflicher Ausbildungen drei Jahre lang die Finanzierung fachlicher oder fachübergreifender Weiterbildungsmaßnahmen. Damit fördert das Bundesbildungsministerium junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken.
http://www.bmbf.de/de/13839.php
- Werbungskosten
Für eine berufliche Weiterbildung können Sie als Selbstzahler/in die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten bei Ihrem Finanzamt geltend machen.Sie können sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten informieren.
- Bildungskredit
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG ) gewährt.
aBeratung zur Weiterbildung und zur Förderung sind natürlich auch persönlich möglich:
Vereinbaren Sie unter 04471 179-54 einen Termin oder per Mail a.buschmeier@handwerk-cloppenburg! Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos!
Allgemeine Geschäftbedingungen - Weiterbildung
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur unseren Weiterbildungsmaßnahmen
Meisterprüfungsgebühr
Hinweis:
Der Niedersächsische Landtag hat sich im August 2017 dafür ausgesprochen, dass die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei der Meisterprüfung entfallen sollen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei um eine Entschließung handelt, wann und in welcher Form das Vorhaben konkret umgesetzt werden soll, ist aktuell noch unklar.