Novellierung des Batteriegesetzes und der EU-Verordnung
Zum Jahreswechsel sind novellierte Regelungen zum Vertrieb von Geräte- und Industriebatterien an Endkunden in Kraft getreten. In Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen informieren wir über wichtige Inhalte.
Unternehmen, die Endnutzern Gerätebatterien (z. B. Knopfzellen für Funkfernbedienungen) oder Industriebatterien (z. B. für Elektrofahrzeuge) anbieten oder verkaufen, müssen sich nach dem novellierten Batteriegesetz einem genehmigten Rücknahmesystem anschließen.
Zu den genehmigten Rücknahmesystemen zählen aktuell:
- GRS Batterien ( https://www.grs-batterien.de/index/ )
- CCR REBAT ( https://www.rebat.de/de )
- ERP Deutschland ( https://erp-recycling.org/de-de/batterien/ )
- ÖcoReCell ( http://www.ifa-gmbh.com/index.php/oecorecell-batterieruecknahmesystem )
- DS Entsorgungs- und Dienstleistung GmbH ( https://www.landbell.de/batterien/ )
- ECOBAT Logistics GmbH ( https://www.ecobat.com/services/battery-recycling/ )
Unternehmen, die im Rahmen von Werkverträgen neue Batterien einbauen oder konventionelle Fahrzeugbatterien vertreiben, können sich freiwillig einem System anschließen. Die Rücknahmesysteme müssen von den Batterieherstellern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Systemanbindung erfolgt für mindestens zwölf Monate.
Ab 01.02.2021 tritt zudem die EU-Verordnung 2019/1148 in Kraft. Diese beschränkt den Vertrieb von verschiedenen Gefahrstoffen an Privatpersonen. Davon ist auch Batteriesäure betroffen. Ab Februar 2021 darf keine Batteriesäure oder trockene Batterie mit einem separaten Säurepack an Endnutzer übergeben werden. Betriebe können solche Batterietypen allerdings vor Ort befüllen und so dem Kunden eine befüllte Batterie verkaufen.
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