UPDATE: Testangebote für Mitarbeitenden
Unternehmen setzen sich - wie von der Politik eindringlich gefordert - mit der Erstellung und Umsetzung von Testkonzepten für ihre Mitarbeitenden auseinander. Hier einige praxisbezogene Hinweise, insbesondere da Bezug von Selbsttests im Moment ein schwieriges Geschäft ist.
Möglichkeit zum Bezug von Schnelltest für Unternehmen
Die Betriebe haben inzwischen auch vom Gesetzgeber über die Medizinprodukteverordnung die Möglichkeit eingeräumt bekommen, neben den so genannten Laien-Test/Selbsttest auch entsprechende medizinische Schnelltests zu beziehen. Diese sind z. B. über ortsansässige Apotheken auch in relevanten Stückzahlen zu erhalten. Auch über örtliche Handelsunternehmen, z. B. die M-eins Handelsgesellschaft mbh oder die MobiDes GmbH können Test ggf. bezogen werden.
Zugelassene Selbsttests veröffentlicht das BfArM unter dem folgenden Link: https://bit.ly/3ldxz0W.
Durchführung der Tests
Die Test werden in der Regel nicht vom Zutestenden selber, sondern von Dritten eingesetzt. Sie müssen aber nicht von medizinischen Fachpersonal durchgeführt werden, sonderen können von „eingewiesenen Personen“, also auch von Mitarbeitern aus dem Betrieb, z.B. diejenigen, die sowieso die Ersthelfer-Ausbildung haben, durchgeführt werden. Inzwischen stehen aber auch so geannte Laientests zur Verfügung.
Selbstverpflichtung der Wirtschaft
Ein Testkonzept für seinen Betrieb mit dem Hinweis auf Test-Beschaffungsprobleme auszuschließen, geht demnach an der Realität vorbei und birgt die Gefahr, dass Politik und Verwaltung hier zu restriktiveren Maßnahmen greifen werden. Denn - wie Sie wissen - ist angekündigt, dass bereits Anfang April evaluiert werden wird, wie sehr die deutsche Wirtschaft die Nationale Teststrategie unterstützt und wie gut somit die Selbstverpflichtung der Wirtschaft greift.
Sollten hier keine erkennbaren Fortschritte gemacht worden sein oder gar Verweigerungshaltung erkennbar werden, erwarten wir eine verbindliche Testpflicht für Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten. Eine solche Verpflichtung würde dann das Handwerk ganz besonders treffen.
Testkonzepte
Muster-Testkonzepte haben wir u. a. für die Handwerksunternehmen der körpernahen Dienstleistungen und das Bildungszentrum Handwerk erarbeitet. Innungsmitglieder können diese Vorlagen gern in unserer Geschäftsstelle anfordern (info@handwerk-cloppenburg.de)
Tests durch Dritte nutzen
Sollten Sie den logistischen Aufwand beim Aufbau eigener Testkapazitäten scheuen, steht Ihnen auch offen, sich mit kommerziellen Testanbietern in Verbindung zu setzen. Auch hier empfehlen wir Ihnen die örtlichen Apotheken, Ärzte und Rettungsdienste als Erstansprechpartner.
FAQ zur Testpflicht im Landkreis Cloppenburg
Auf seinen Internetseiten hat der Landkreis Cloppenburg eine FAQ-Liste mit wichtigen Fragen zur Testpflicht von Arbeitnehmern aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises eingestellt.
Hier ein Auszug mit einigen zentralen Aussagen:
Wer muss sich testen lassen?
Insbesondere Arbeitnehmer, die ab den 01.04.2021 neu eingestellt werden oder sich mehr als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit testen lassen.
Muss ich auch einen Test durchführen, wenn ich verschiedene Arbeitsorte habe und zwischen diesen wechsele (z. B. Mitarbeiter wechselt zwischen Baustelle in Cloppenburg und Garrel, Montagearbeiten in einem anderen Bundesland etc.)?
Nein, es ist nicht erforderlich, dass nach jedem Wechsel des Arbeitsorts Testungen veranlasst werden. Ein Test ist auch deshalb nicht notwendig, da weder eine Unterbrechung noch eine Neueinstellung oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet gegeben sind.
Muss ich mich dann testen lassen, wenn ich zeitweise die Berufsschule besuche, am Wochenende frei habe oder mehrere Wochen Urlaub nehme?
Nein, eine Unterbrechung im Sinne der Verfügung liegt nur bei einer längerfristigen Pause und nicht bei arbeitsvertraglich vorgesehenen Urlaubszeiten etc. vor.
Muss ich meinem Arbeitgeber das Ergebnis des Tests vorlegen?
Ja, Arbeitnehmer sind verpflichtet, gegenüber ihren Arbeitgebern nachzuweisen, dass sie negativ auf das Corona-Virus getestet wurden.
Bezugsquellen
Darüber hinaus erwarten wir, Ihnen ab der 15. KW auch wieder verlässliche Bezugsquellen für die sogenannten Selbsttests nennen zu können.
Seit dem 13.04.2021 bietet die Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Cloppenburger Handwerk Innungsmitgliedern exklusiv eine Bestellmöglichkeit für Laien-Selbtests zum Nachweis einer Corona-Infektion.
Auch über örtliche Handelsunternehmen, z. B. die M-eins Handelsgesellschaft mbh oder die MobiDes GmbH können Test ggf. bezogen werden. Auch die Kollegen der Kreishandwerkerschaft Vechta bieten über die HAWIS Test an. Ebenso wird es in Kürze wohl wieder möglich sein, über die Dienstleistungsgesellschaft der Norddeutschen Wirtschaft mbH, entsprechende Tests zu beziehen.
Weitere Bezugsquellen, die wir von anderen Kreishandwerkerschaften genannt bekommen haben, sind u. a. SPECTO GmbH aus Burgau.
Acuh über die Firma MPA-Comechanics aus Bad Wildungen sind Tests zu beziehen. Sie errichen den Inhaber Johann Pitschugin telefonisch (mobil: 0178 8888 430) oder per E-Mail: info@mpa-com.de.
Bitte fragen Sie persönlich nach Kapazitäten und Konditionen. Unsere Erfahung nach sind Laientests für 4 - 6 Euro/Stk (netto) erhältlich.
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