Schwarzarbeit
Die unerlaubte selbständige Handwerksausübung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemeinhin als "Schwarzarbeit" bezeichnet. Zudem werden oftmals folgende Tätigkeiten als Schwarzarbeit aufgefasst:
- Steuerhinterziehung durch steuerpflichtige Personen
- illegale Beschäftigung von Personen, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung,
- Leistungsbetrug (z.B. Arbeitsagentur, Mindestlohnverstöße)
Die Handwerksorganisation hat - entgegen einer weitverbreiteten Auffassung - keine Kontrollbefugnis zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Allerdings arbeiten wir eng mit den zuständigen Ordnungsbehörden, den Hauptzollämter und weiteren Insitutionen zusammen, die über entsprechende Befügnisse Verfügung.
Landkreis Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg ist für die Durchführung von Kontrollen im Bereich der Schwarzarbeit für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte zuständig. Der Landkreis nimmt Meldungen hinreichend konkreter Verdachtsmomente entgegen und geht diesen auch nach.
Den Landkreis Cloppenburg erreichen Sie in der Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg, Tel. Tel: 04471/15-230, Fax: 04471/15288, wessel@lkclp.de
Hauptzollämter
Die Hauptzollämter als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll". Insbesondere sind die zuständig für die
- Abgabenerhebung u. a. Erhebung von Zöllen, Verbrauchs- und Verkehrssteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub, besondere Zollverfahren, Nacherhebung und Erstattung,
- Kontrollen u. a. Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, Bargeldkontrollen und Geldwäsche,
- Prüfungsdienst, u. a.Durchführung von Zoll- und Außenprüfungen, Steueraufsichtsmaßnahmen
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
- Ahndung von Zuwiderhandlungen aus dem Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
- Vollstreckung und Verwertung, Beitreiben von ausstehenden Steuern, Beitragsforderungen oder zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Im Landkreis Cloppenburg umfasst der Amtsbezirk des Hauptzollamt Osnabrück die Städte Cloppenburg und Löningen sowie die Gemeinden Cappeln, Emstek, Essen und Lastrup. Das Hauptzollamt Osnabrück erreiche Sie in der Meller Straße 272, 49082 Osnabrück, Telefon: +49 541 5066-0, Fax: +49 541 5066-111, poststelle.hza-osnabrueck@zoll.bund.de,
Im Landkreis Cloppenburg umfasst der Amtsbezirk des Hauptzollamt Oldenburg die Stadt Friesoythe und die Gemeinden Barßel, Bösel, Garrel, Lindern, Molbergen und Saterland. Das Hauptzollamt Oldenburg erreiche Sie in der Friedrich-Rüder-Straße 2, 26135 Oldenburg, Telefon: +49 441 21025-0, Fax: +49 441 21025-26, poststelle.hza-oldenburg@zoll.bund.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de
Meldeplattform der SOKA-BAU
Die Soka-Bau möchte es Betrieben und Beschäftigten einfacher machen, Fälle von Schwarzarbeit zu melden. Hierfür hat sie eine Meldeplattform eingerichtet, auf der Wettbewerbsverzerrungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse online gemeldet werden können. Dies kann man anonym oder mit seinem Namen tun.
Hier der Link zu der Plattform: https://www.soka-bau.de/arbeitnehmer/leistungen/mindestlohn/meldeformular/
News
- 18 Aug Neuregelung der Verzinsung
- 18 Aug Herausragende Leistungen trotz Pandemie-Herausforderungen: Cloppenburger Handwerk ehrt 15 Diplomträger/-innen
- 17 Aug Traditionelle Lehrlingsfreisprechung erstmals seit Pandemie: 162 neue Gesellen und Gesellinnen im Handwerk
- 16 Aug Werkvertrag als Fernabsatzvertrag
- 15 Aug Meldung und Übermittlung von Ausbildungsverträge müssen vor Beginn der Ausbildung erfolgen!
Veranstaltungen
- 01 Sep Vortrag: Elektromobilität
- 07 Sep Knigge für Azubis
- 07 Sep Gefährdungsbeurteilung - Praxis Workshop I Erstellung
- 08 Sep Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung Teil IV - Ausbildereignungsprüfung 2022 berufsbegleitend
- 09 Sep Motorsägenkurs nach DGUV I 214-059 / Kettensägenführerschein
- 14 Sep Azubis können mehr.